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2. Ausbildungsphase

Die zweite Ausbildungsphase für die Klasse B läuft für Führerscheinbesitzer mit oder ohne körperlichen Behinderungen in gleicher Form ab und wird deshalb hier auch neutral beschrieben.

Nach bestandener Führerscheinprüfung wird der neue Führerscheinbesitzer hoffentlich unverzüglich beginnen, das Auto zu nützen, die neue Mobilität zu genießen. Durch regelmäßiges Fahren werden viele Abläufe automatisiert, die Sicherheit in der Ausführung steigt an. Es bildet sich der individuelle Fahrstil aus. Routinierte Fahrer haben sich verschiedenste Details in der Fahrzeugbedienung und im Verhalten im Straßenverkehr angewöhnt, die häufig funktionieren, manchmal aber auch Nachteile mit sich bringen.

Hier setzt der Grundgedanke der zweiten Ausbildungsphase an.

1. Perfektionsfahrt

Zwei bis vier Monate nach der bestandenen Führerscheinprüfung sucht man seine Fahrschule auf um sich zu einer sogenannten Perfektionsfahrt einteilen zu lassen.

Die Perfektionsfahrt dauert 2 Stunden und umfasst eine Fahrt und eine Besprechung. Die Fahrt wird grundsätzlich mit einem Fahrschulauto durchgeführt, kann aber auch mit dem Auto des Führerscheinbesitzers durchgeführt werden. Der Fahrlehrer hat jetzt nur mehr die Funktion eines "Coachs". Es geht nicht mehr um die Korrektur sogenannter "prüfungsmäßiger" Fehler sondern um die Anleitung zu einer verkehrsangepassten Fahrweise.

Ein Beispiel: Überschreitet der Führerscheinbesitzer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit geringfügig, könnte das bei einer Führerscheinprüfung als Fehler registriert werden. Bei dieser Perfektionsfahrt ist das nicht der Fall, wenn die Fahrweise insgesamt verkehrsangepasst ist. Allerdings ist der Führerscheinbesitzer eigenverantwortlich und müsste eine etwaige Verkehrsstrafe selber bezahlen.

Ziel der Perfektionsfahrt ist es, beginnende Ausführungsroutinen weiter zu verfeinern und zu verstärken und etwaige negative Angewohnheiten aufzuzeigen. Da es sich aber um keine Prüfungsfahrt handelt, bleibt es dem Führerscheinbesitzer überlassen, diese Vorschläge für sich nutzbringend zu verwerten.

Fahrsicherheitstraining

Drei bis neun Monate nach der Führerscheinprüfung und nachdem die erste Perfektionsfahrt absolviert wurde, ist ein eintägiges Fahrsicherheitstraining inklusive eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs vorgeschrieben.

In diesem Fahrsicherheitstrainingwerden fahrdynamische Notverhaltensweisen wie Notbremsung, Ausweichen bei einem Hindernis, Korrigieren eines schiebenden oder schleudernden Fahrzustandes und Bremsen in der Kurve trainiert.

[Mehrphasen-Fahrsicherheitstraining]

2. Perfektionsfahrt

Sechs bis 12 Monate und nach Absolvierung der beiden vorangegangenen Stufen ist eine abschließende Perfektionsschulung vorgeschrieben. Diese läuft nach dem Prinzip der ersten Perfektionsschulung ab. Nach der gesamten fast einjährigen Entwicklung des persönlichen Fahrstils ist es Aufgabe der Perfektionsschulung, noch einmal Feinkorrekturen in den Bereichen wo es notwendig erscheint zu empfehlen.