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Der Weg zum Führerschein (1. Ausbildungsphase)

Wir beschreiben hier den Weg zum Führerschein anhand der Führerscheinklasse B. In den meisten Fällen werden Leser dieser Seite diese Führerscheinklasse anstreben.

Um einen Führerschein zu erhalten (eigentlich eine Lenkberechtigung), müssen folgende Voraussetzungen erbracht werden:

  • Erreichung des vorgeschriebenen Mindestalters
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
  • Nachweis der fachlichen Befähigung
  • Absolvierung eines Kurses in Erste Hilfe-Maßnahmen

Die Erfüllung all dieser Voraussetzungen prüft die zuständige Führerscheinbehörde (z.B. das Wiener Verkehrsamt, die Bezirkshauptmannschaft "Graz-Umgebung", usw.)

Sehen wir uns das jetzt konkret am Fall einer Führerscheinbewerberin an:

Barbara wird demnächst 18 Jahre alt und möchte den Führerschein machen. Sie wohnt im 12. Wiener Gemeindebezirk und entscheidet sich für eine Fahrschule in der Nähe ihres Wohnorts.

Nach einem Informationsgespräch in der Fahrschule beauftragt Barbara die Fahrschule mit ihrer Ausbildung. Die Fahrschule füllt für Barbara den behördlichen Führerscheinantrag aus.

Als nächstes wählt sich Barbara einen Arzt aus einer Liste aus, bei dem sie das Atest für ihre gesundheitliche Eignung erstellen lässt.

Sie lässt Passfotos im Euroformat von sich anfertigen. Eines dieser Fotos wird im Führerschein für viele Jahre zu sehen sein. Da Fotos aus einem Foto-Automaten häufig denen einer Verbrecherkartei ähneln und Barbara ein schönes Foto in Ihrem Führerschein haben möchte, entscheidet sie sich für die Dienste eines Fotografen.

Mit diesem Paket, bestehend aus

  • behördlichem Führerscheinantrag
  • 2 Fotos im Format 3,5 cm x 4,5 cm
  • dem ärztlichen Gutachten
  • ihrem Meldenachweis (wird nicht von allen Behörden verlangt)
  • einem behördlichen Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis)

geht Barbara auf das Polizeikommissariat des 12. Bezirks und gibt dort den Antrag ab.

Mit diesem Zeitpunk beginnt die behördliche Bearbeitung, in deren Verlauf geprüft wird, ob nichts vorliegt, was den Führerscheinerwerb ausschließen würde. In großen Städten wie Wien kann dies mehrere Wochen dauern. Die Abgabe des Führerscheinantrages soll möglichst bald erfolgen, da üblicherweise erst nach Abschluss der behördlichen Erhebungen zur Prüfung angetreten werden kann.

Fahrschulausbildung

Barbara plant in der Fahrschule ihre Termine für die Fahrstunden und den Besuch des Theoriekurses. Damit nach Vollendung der Ausbildung auch unverzüglich zur Prüfung angetreten werden kann, sind auch altersmäßige Limits zu berücksichtigen. Sofern keine L 17-Ausbildung bewilligt wurde, darf die Theorieprüfung frühestens 6 Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres absolviert werden. Die praktische Prüfung darf frühestens 2 Wochen vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Der Führerschein darf nach bestandener Prüfung frühestens am 18. Geburtstag ausgestellt werden.

Der Theoriekurs vermittelt das Hintergrundwissen zu allgemeinen Vorschriften, Fahrtechnik, Fahrzeugtechnik, Gefahrenlehre und speziellen PKW-Themen. Der Kurs dauert 32 Stunden und wird in der Regel in zweistündigen Kapiteln aufgeteilt, angeboten.

Fahrstunden

In den Fahrstunden wird schrittweise das nötige Fahrkönnen aufgebaut. Meistens wird ein Fahrlehrer die gesamte Ausbildung übernehmen.

[Grundschulung am Übungsplatz]

Zu Beginn übt Barbara auf einem Übungsplatz die grundsätzliche Fahrausbildung. Anfahren, Bremsen, lenken, schalten und die richtige Blicktechnik sollte beherrscht werden bevor Barbara in den Verkehr fährt. Je nach Geschick brauchen Fahrschüler dazu vier bis sechs Stunden.

In Gebieten mit leichtem Verkehr wir dieses Fahrkönnen gefestigt und ausgebaut. Außerdem werden hier die ersten grundlegenden Manöver im Verkehr trainiert. Dazu gehört das Wählen der richtigen Fahrlinie, Hintereinanderfahren unter Einhaltung des richtigen Abstandes, das Annähern und übersetzen von Kreuzungen, Wechseln des Fahrstreifens und generell die richtige Geschwindigkeitsgestaltung. Die Zahl der Lektionen die für diesen Abschnitt notwendig ist, ist stark unterschiedlich. Manche Fahrschüler bauen dieses Fahrkönnen in sechs Stunden auf, andere brauchen dazu deutlich länger. Aber wenn diese Fähigkeiten verlässlich beherrscht werden, wird der folgende Abschnitt mit größerem Erfolg absolviert werden können.

Im dichten Verkehr wird Barbara ab jetzt komplexere Manöver im Verkehr möglichst selbständig durchführen. Dazu gehören Vorrangbeurteilung, Fahrstreifenwechsel im dichten Verkehr, Befahren großer, ampelgeregelter Kreuzungen, Parkplatzsuche, Befahren von Parkgaragen und vieles mehr. Auch hier kann der Trainingszeitaufwand stark schwanken. Zumindest 6 Stunden sollten dafür eingeplant werden.

In der Endphase der Fahrausbildung sind zwei Trainingsabschnitte vorgeschrieben. Die Überland- und Autobahnfahrt zum Aufbau hoher Geschwindigkeiten und das Fahren in der Dämmerung bzw. bei Dunkelheit. Häufig werden diese Inhalte in zwei Fahrstunden zusammengefasst.

Damit ist die Fahrausbildung im Wesentlichen abgeschlossen.

Vorausgesetzt dass mittlerweile die Computerprüfung erfolgreich abgelegt wurde, kann Barbara jetzt die Fahrprüfung ablegen.

Damit wir uns mit der Fahrprüfung beschäftigen können, widmen wir uns zuerst noch einmal dem theoretischen Teil auf den wir anfangs ja nur kurz eingegangen sind.

Theoriekurs

Der Theoriekurs wird in Fahrschulen in zwei Systemen angeboten. Am häufigsten werden die sogenannten Non-Stop-Kurse angeboten. Das heißt, das der gesamte Kurs (32 Stunden) in abgeschlossene Teilkapitel aufgeteilt wird die in immer wiederkehrenden Folgen ablaufen. Häufig laufen mehrere Kursfolgen an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten parallel ab. Man kann in diesem Kurssystem Kursfolgen miteinander kombinieren und damit die Gesamtbesuchsdauer wählen, bzw. versäumte Kapitel zu einem anderen Zeitpunkt nachholen. Dieses System ermöglicht eine sehr flexible Zeitplanung und ist für berufstätige häufig von Vorteil.

Die zweite Möglichkeit sind die sogenannten Intensivkurse. Häufig werden solche Kurse in Ferienzeiten und generell in ländlichen Gebieten angeboten. Hier wird eine Kursfolge mit fixen Terminen ausgeschrieben. Die gesamte Kursbesuchszeit beträgt hier häufig genau 14 Tage. Dafür ist es meistens notwendig, sich für diese 2 Wochen Urlaub zu nehmen.

Generell soll der Kurs die theoretischen Grundlagen für das Fahren aufarbeiten. In der Regel werden hier auch immer wieder ausgewählte Prüfungsfragen der Computerprüfung besprochen um die Themen abzurunden und ein Gefühl für die Fragen aufzubauen. Kurse die sich aber ausschließlich mit Intensiv-Fragentraining beschäftigen, verfehlen den Zweck, das notwendige Hintergrundwissen für das Fahren im Verkehr aufzubauen.

Wenn der Kursbesuch abgeschlossen ist und man glaubt, sich selbst gründlich genug vorbereitet zu haben, wird in der Fahrschule die sogenannte Vorprüfung gemacht. Das ist eine Computerprüfungssimulation mit der festgestellt wird, ob die Computerprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit bestanden werden wird. Nach dieser Vorprüfung kann ein entgültiger Zeitplan für den Computerprüfungstermin aufgestellt werden. Die Prüfung kann jedenfalls erst dann fixiert werden, wenn der Führerscheinakt von der Behörde fertig bearbeitet wurde.

Computerprüfung

Die Computerprüfung findet in der Fahrschule aber unter Aufsicht der Behörde statt. Eigentlich sollte jetzt kein Grund mehr für besondere Nervosität bestehen, da der Ablauf exakt wie bei der Vorprüfung ist. Der Computer erstellt eine zufällige Fragenkombination, bestehend aus etwa 20 Fragen über allgemeine Themen (Verkehrszeichen, Vorrang und ähnliches mehr) und etwa 5 Fragen für die Führerscheinklasse B (Technische Fragen, Personenbeförderung und ähnliches mehr). Da jede Frage zumindest eine Zusatzfrage hat, müssen insgesamt etwa 60 Fragen beantwortet werden. Dafür hat man 45 Minuten Zeit. Häufig benötigen die Kandidaten davon aber nur etwa 17 bis 20 Minuten. Es gibt also keinen Zeitdruck bei der Beantwortung. Die Auswertung der Antworten wird nach einem Punkteschlüssel vorgenommen. Erreicht man insgesamt 80% der möglichen Punkte und im Teil der Klasse B 60%, ist die Prüfung bestanden.

Damit ist die theoretische Ausbildung abgeschlossen und wir können wieder zur Fahrausbildung zurückkehren.

Bei einer guten Ausbildungsorganisation sollte mit dem Zeitpunkt der Computerprüfung auch das Ende der Fahrausbildung zusammenfallen. Häufig werden unmittelbar vor der Prüfung zwei Fahrstunden gefahren in denen die bei der Prüfung verlangten Geschicklichkeitsübungen noch einmal trainiert werden. Dadurch wird die leichte Nervosität die viele Kandidaten verspüren, gemildert.

Fahrprüfung

Die Fahrprüfung wird anhand des Prüfungsprotokolls abgehalten und besteht aus 4 Teilen:

[Fahrprüfung]

· den Geschicklichkeitsübungen am Übungsplatz

· den technischen Kontrollen am Fahrzeug

· der Prüfungsfahrt im Verkehr die zumindest 25 Minuten dauert

· einem Prüfgespräch über erlebte Situationen

Dieses System ist relativ umfangreich und soll bewirken, dass ein Kandidat nicht durch das Begehen eines einzigen Fehlers durchfällt. Die lange Fahrdauer im Verkehr, und das Prüfgespräch sollen die Möglichkeit schaffen, Fehler ausbessern zu können.

Wenn die Prüfung bestanden wurde, kann man häufig noch am selben Tag den Führerschein übernehmen. Bei der Führerscheinausgabe muss üblicherweise noch das Erste Hilfe-Kurs-Zeugnis vorgewiesen werden.

Damit ist eine erfolgreiche Führerscheinausbildung abgeschlossen.

Probeführerschein

Wenn wir annehmen, dass Barbara zum ersten Mal eine Lenkberechtigung erworben hat, muss noch der sogenannte "Probeführerschein" erklärt werden.

Mit der Aushändigung des Führerscheines beginnt eine zweijährige Probezeit zu laufen. Innerhalb dieser Probezeit beträgt die Grenze für den Blutalkoholgehalt 0,1 %o statt 0,5%o. Verstößt man dagegen oder begeht man ein Delikt durch dass die Verkehrssicherheit wesentlich gefährdet wurde (diese Delikte sind in einem Katalog komplett aufgezählt), hat das eine Verlängerung der Probezeit um ein Jahr zur Folge und man muss eine Nachschulung (12 bzw. 15 Stunden) unter Leitung eines Verkehrspsychologen absolvieren.

Im nächsten Teil werden wir auf die geänderten Abläufe eingehen, wenn man eine körperliche Behinderung, gleichgültig in welchem Umfang, hat. -> "Ablauf bei einer vorhandenen Körperbehinderung"