B-Führerschein mit 17 - L17
Für die Führerscheinklasse B besteht die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren die Lenkberechtigung zu erhalten.
In dieser Erklärung setzen wir voraus, dass der normale Ausbildungsweg für die Klasse B bekannt ist ("Der Weg zum Führerschein (1. Ausbildungsphase)").
Die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (L17) kann auf folgendem Weg erworben werden.
Sobald der Führerscheinwerber 16,5 Jahre alt geworden ist, kann er sich in der Fahrschule für die Klasse L17 anmelden. Er muss dazu einen Begleiter aus der Familie oder dem nahen Freundeskreis namhaft machen, der bereits 7 Jahre im Besitz der Lenkberechtigung B ist. Außerdem muss ein Auto zu Verfügung stehen, mit dem der Führerscheinwerber unter Aufsicht des Begleiters vorgegebene Fahrübungen im Umfang von 3000 km absolviert. Hat der Führerscheinwerber eine Körperbehinderung, muss also bereits von Beginn an ein angepasstes Auto zur Verfügung stehen. Wie dieses Auto angepasst sein muss, wird im Abschnitt "Fahrschulautos" bzw. "Arten von Körperbehinderungen" beschrieben.
Anmeldung in der Fahrschule und ärztliche Untersuchung
Der Ablauf bei der Anmeldung in der Fahrschule und der amtsärztlichen Untersuchung ist im wesentlichen gleich wie bei der normalen Führerscheinausbildung. Es muß jetzt aber bedacht werden, dass für den Abschnitt der Ausbildungsfahrten im Beisein eines Begleiters ein geeignetes Auto vorhanden sein muß.
Grundausbildung
Nach Absolvierung des Theoriekurses und von 12 Fahrstunden stellt die Fahrschule eine Bestätigung über diese Ausbildung aus. Mit dieser Bestätigung wird um die Bewilligung der Ausbildungsfahrten angesucht.
Ausbildungsfahrten und begleitende Schulung
Nach erteilter Bewilligung fährt der Fahrschüler zumindest 1000 km im Beisein seines Begleiters auf dem eigenen Fahrzeug. Über diese Fahrten ist ein Fahrtenprotokoll zu führen. Bei den Ausbildungsfahrten ist das Fahrzeug vorne und hinten mit "L17"-Tafeln zu kennzeichnen.
Nach den ersten 1000 km ist eine begleitende Schulung in der Fahrschule durchzuführen. Diese hat zumindest eine Fahrstunde zu umfassen und eine Besprechung in der Dauer von 2 Stunden, in denen auf den Ausbildungsstand des Fahrschülers und die Schwerpunkte "Geschwindigkeitsgestaltung" und "Blicktechnik" eingegangen wird.
Danach färt der Fahrschüler mit seinem Begleiter weitere 1000 km. Die Besprechung in der darauffolgenden, begleitenden Schulung hat die Schwerpunkte " Partnerkunde" und "Gefahrenlehre" zu behandeln.
Perfektionsschulung
Nach weiteren 1000 km ist in der Fahrschule eine Perfektionsschulung im Umfang von drei Fahrstunden und zwei Besprechungsstunden durchzuführen. Die praktische Perfektionsschulung hat jedenfalls die Simulation eines kompletten Prüfungsablaufs und eine Fahrt auf Autobahnen zu umfassen.
In der Besprechung ist der Schwerpunkt "Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit" zu behandeln.
Prüfung
Nach Beendigung dieser Ausbildung, frühestens mit dem Erreichen des 17. Geburtstages kann zuerst die Computerprüfung und dann die Fahrprüfung abgelegt werden.
Der neue Führerscheinbesitzer darf bis zum Erreichen des 18. Geburtstages selbständig und ohne Begleitung fahren. Er muss aber das Fahrzeug vorne und hinten mit den "L17"-Tafeln kennzeichnen.
Probeführerschein
Bis zum Erreichen des 18.Geburtstages befindet sich der Führerscheinbesitzer in der Probezeit und ab dann weitere zwei Jahre. Während der Probezeit beträgt das Alkohollimit 0,1 Promille Blutalkoholgehalt.
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